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Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Die Erich Kreutel GmbH + Co. KG ist sich seit jeher der sozialen Verantwortung bewusst.

Unser Handeln ist dabei von ethischen Grundsätzen geprägt, die in unserem Leitbild dargelegt sind. Wir sind einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt. Wir sind uns der globalen Verantwortung in einer immer stärker vernetzten Welt bewusst.

Wir fühlen uns nicht allein unseren Kunden gegenüber verpflichtet, sondern unsere gesellschaftliche Verantwortung erstreckt sich auch auf Geschäftspartner, Dienstleister und die damit zusammenhängenden sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen. Die Einhaltung von festgelegten Standards in Lieferketten und die Achtung von Arbeitsrechten gehören daher zu unserem Selbstverständnis. In einer global vernetzten Welt sind menschenwürdige Arbeitsbedingungen nicht verhandelbar. Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen sind grundlegende Verpflichtungen.


Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte

Wir stellen uns der Verantwortung. Wie in unserem Verhaltenskodex festgehalten, streben wir danach, negative Auswirkungen seines Handelns - nicht allein auf die Umwelt - möglichst zu minimieren. Menschenrechte zu stärken und zu schützen ist daher ein zentraler Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht. Dabei ist speziell die Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein andauernder Prozess. Wir stellen uns dieser Aufgabe und prüfen anhand einer detaillierten Risikoanalyse, in welchen Arbeitsfeldern besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Arbeitsrechten gegeben sind, auch bei eingesetzten Dienstleistern oder Zulieferern. Als besonders risikobehaftet wurden die Themen Arbeitsrechte, Arbeitsschutz, Mindestlohn, legale Beschäftigung, Arbeitszeiten, Diskriminierung sowie gewerkschaftliche Betätigung identifiziert. Diese Risikoanalyse wird flankiert durch konkrete Schutzmaßnahmen. Da unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte sich nicht allein auf unsere eigenen verbandlichen Handlungsfelder beschränkt, sondern auch auf unsere Lieferketten, Zulieferer und Dienstleister, streben wir an, alle eingesetzten Dienstleister und Geschäftspartner vertraglich auf die Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten.

Unser Handeln richtet sich nach gültigen Standards und Vorschriften. Wir haben daher diverse Richt- und Leitlinien verfasst, die einen verpflichtenden Handlungsrahmen für Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dienstleister definieren. Diese umfassen unter anderem den Verhaltenskodex, das Hinweisgebersystem, das Leitbild und den Ehrenkodex der Erich Kreutel GmbH + Co. KG. Wir erwarten, dass sich Mitarbeitende an geltende Gesetze und Richtlinien halten. Ebenso wird von Geschäftspartnern und Dienstleistern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie internationaler Konventionen gefordert. Wir tolerieren keine Verstöße. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik, die Zuwiderhandlungen konsequent ahndet.

Intern steht den Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, um mögliche Verstöße zu melden. Die ergriffenen Prozesse werden permanent überprüft, weiterentwickelt und verbessert.


Überprüfung der Lieferketten

Wir prüfen selbstverständlich in regelmäßigen Abständen unsere Lieferketten und dokumentieren dies.


Umwelt

Wir halten uns an alle geltenden Gesetze, Regelungen und Normen zum Schutz der Umwelt.


Verantwortlichkeiten

Für die Implementierung und Einhaltung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist die Geschäftsführung der Erich Kreutel GmbH + Co. KG verantwortlich. In regelmäßigen Abständen informiert die Erich Kreutel GmbH + Co. KG über die Umsetzung und strategische Entwicklung der aufgeführten Ziele, denn die Implementierung und Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist ein fortwährender Vorgang, der regelmäßig in seiner strategischen Ausrichtung und seiner Effektivität überprüft und angepasst wird.

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